So wird das Taggeld berechnet
Grundlage ist der versicherte Verdienst: der durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn der letzten 6 Beitragsmonate oder, wenn er höher ist, der letzten 12 Monate. Versichert sind höchstens CHF 148'200 pro Jahr, also CHF 12'350.00 pro Monat. Liegt der Verdienst unter CHF 500 pro Monat, ist er nicht versichert.
Der Monatsverdienst wird durch 21.7 geteilt. Das ergibt den Tagesverdienst. Das Taggeld beträgt 80 % davon. Nur 70 % erhalten Sie, wenn alle drei Bedingungen zutreffen: Sie haben keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren, das volle Taggeld beträgt mehr als CHF 140, und Sie beziehen keine IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Die Grenze von CHF 140 entspricht einem versicherten Verdienst von rund CHF 3'797 pro Monat.
Bezahlt wird ein Taggeld für jeden Werktag von Montag bis Freitag. Die Zahl der Werktage schwankt von Monat zu Monat, im Durchschnitt sind es 21.7. Der Rechner zeigt deshalb einen durchschnittlichen Monat; die tatsächliche Auszahlung ist je nach Monat etwas höher oder tiefer.
Beispiel
Versicherter Verdienst CHF 6'000.00 pro Monat, 40 Jahre, 24 Beitragsmonate, keine Kinder: Tagesverdienst CHF 276.50, Taggeld 70 % = CHF 193.55, im Durchschnitt CHF 4'200.04 pro Monat. Nach dem AHV/IV/EO-Abzug von 5.3 % bleiben CHF 3'977.44. Mit Unterhaltspflicht für ein Kind wären es 80 %, also CHF 4'800.04 pro Monat vor Abzügen.
Wie lange Sie Taggelder erhalten
Die Höchstzahl der Taggelder hängt von der Beitragszeit in den letzten 2 Jahren und vom Alter ab: 260 Taggelder ab 12 Beitragsmonaten, 400 ab 18 Monaten und 520 ab 22 Monaten, wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind oder eine IV-Rente ab 40 % beziehen. Unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflicht sind es höchstens 200 Taggelder. Wer in den letzten 4 Jahren vor dem AHV-Referenzalter arbeitslos wird, erhält 120 zusätzliche Taggelder. Bezogen werden können die Taggelder innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren.
Wartetage
Vor dem ersten Taggeld bestehen Sie in der Regel 5 Wartetage. Bis zu einem versicherten Verdienst von CHF 36'000 pro Jahr gibt es keine Wartetage, mit Unterhaltspflicht für Kinder bis CHF 60'000. Ohne Unterhaltspflicht steigt die Wartezeit mit dem Verdienst: 10 Tage über CHF 60'000, 15 Tage über CHF 90'000, 20 Tage über CHF 125'000.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Die Arbeitslosenkasse zieht neben AHV/IV/EO auch einen Teil der Prämie für die Nichtberufsunfall-Versicherung bei der Suva und einen Beitrag an die berufliche Vorsorge ab. Dieser deckt nur Tod und Invalidität, nicht das Alterssparen; er beträgt 0.25 % des koordinierten Tageslohns und wird hälftig geteilt. Nicht enthalten sind ausserdem Kinder- und Ausbildungszulagen, Zwischenverdienst, Einstelltage und die Quellensteuer. Wer wegen Ausbildung, Krankheit oder aus ähnlichen Gründen von der Beitragszeit befreit ist, erhält höchstens 90 Taggelder auf Basis von Pauschalansätzen; nach einer Ausbildung gilt eine besondere Wartezeit von 120 Tagen. Den verbindlichen Betrag berechnet Ihre Arbeitslosenkasse.