So rechnen wir
Nachgerechnet beantwortet häufige Fragen zu Lohn, Arbeit, Steuern, Wohnen und Finanzen in der Schweiz. Damit Sie den Ergebnissen vertrauen können, erklärt diese Seite, woher die Zahlen kommen, wie wir sie aktuell halten und wo die Grenzen einer Online-Berechnung liegen.
Offizielle Quellen statt Schätzwerte
Sätze, Grenzbeträge und Fristen stammen aus amtlichen Quellen: aus Gesetzen und Verordnungen des Bundes (fedlex), aus Publikationen der Bundesämter wie ESTV, BSV, SECO und BWO, aus Urteilen des Bundesgerichts und kantonaler Gerichte sowie aus Richtlinien und Merkblättern von Behörden und Verbänden. Jeder Rechner, der solche Werte verwendet, nennt seine Quellen mit Link und dem Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben. Rechner ohne amtliche Werte, etwa der Zinseszinsrechner, rechnen nur mit Ihren Eingaben und allgemein gültigen Formeln.
Aktuell gehalten
- Jeder Rechner zeigt, für welches Jahr seine Werte gelten («Stand»). Neue Werte tragen wir ein, sobald sie offiziell publiziert sind, und stellen die Seite zum Jahreswechsel um.
- Die Quellen werden jeden Monat auf Änderungen geprüft, der hypothekarische Referenzzinssatz zusätzlich nach jeder Publikation des Bundesamts für Wohnungswesen.
- Jede Änderung wird vor der Veröffentlichung kontrolliert und mit automatischen Tests abgesichert, die die Rechenwege mit nachvollziehbaren Beispielen überprüfen.
Nachvollziehbar gerechnet
Unter jedem Rechner erklärt ein Text den Rechenweg mit einem Beispiel. Gerundet wird kaufmännisch, in der Regel auf den Rappen genau. Wo Gesetz und Praxis keine eindeutige Antwort geben, etwa bei den Skalen der Gerichte zur Lohnfortzahlung, können Sie die Variante wählen, oder der Text nennt die getroffene Annahme.
Grenzen
Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Massgebend sind die geltenden Bestimmungen, Ihr Vertrag und Ihre konkrete Situation. Im Zweifel hilft eine Fachstelle, zum Beispiel Ihr Arbeitgeber, die Ausgleichskasse, die Steuerverwaltung oder eine Schlichtungsbehörde.
Ihre Eingaben bleiben bei Ihnen
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
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Stand: 22. Oktober 2026