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Nachgerechnet

Überstunden-Rechner

Berechnen Sie, wie viel Ihnen für Überstunden und Überzeit zusteht: Grundlohn, Zuschlag nach Obligationenrecht und Arbeitsgesetz oder die Kompensation mit Freizeit.

Ich kenne den Lohn pro …

Ihre vertragliche Arbeitszeit pro Woche, bei Teilzeit die reduzierten Stunden.

Anzahl Monatslöhne

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden (Art. 9 ArG). Was darüber liegt, ist Überzeit.

Alle Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit zusammen.

Stunden über 45 Std. pro Woche.

Zählt für die Grenze von 60 Stunden.

Wie wird die Mehrarbeit abgegolten?

Ergebnis

Stundenlohn
32.97
Grundlohn für 10 Std.
329.70
Zuschlag 25 % Überstunden (OR) für 10 Std.
82.43
Vergütung total (brutto)
412.13

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Überstunden und Überzeit: der Unterschied

Überstunden sind Arbeitsstunden über der Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag, im Normal- oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Sie richten sich nach Art. 321c OR. Überzeit ist die Arbeit über der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit des Arbeitsgesetzes (ArG): 45 Stunden für industrielle Betriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels, 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG).

So rechnet der Überstunden-Rechner

Grundlage ist der Stundenlohn. Bei einem Monatslohn rechnet der Rechner ihn wie der Lohnumrechner mit der SECO-Formel um: Monatslohn × Anzahl Monatslöhne ÷ (Wochenstunden × 52). Ein vereinbarter 13. Monatslohn gehört laut SECO-Wegleitung zur Berechnungsgrundlage, Orts-, Haushaltungs- und Kinderzulagen nicht (Art. 33 ArGV 1).

Vergütung = Stundenlohn × Stunden + Zuschlag
Zuschlag = Stundenlohn × zuschlagspflichtige Stunden × 25 %

Ohne andere Abrede schuldet der Arbeitgeber für Überstunden den Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel (25 %). Für Überzeit verlangt das Arbeitsgesetz ebenfalls mindestens 25 %. Beim Büropersonal sowie bei technischen und anderen Angestellten gilt dieser Zuschlag aber erst für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt (Art. 13 Abs. 1 ArG). Der Rechner rundet auf den Rappen.

Beispiel

Ein Monatslohn von CHF 6'000.00 bei 42 Wochenstunden entspricht einem Stundenlohn von CHF 32.97 (mit 13. Monatslohn CHF 35.71). Für 10 Überstunden ergibt das CHF 329.70 Grundlohn und CHF 82.43 Zuschlag, zusammen CHF 412.13 brutto.

Arbeitet dieselbe Büroangestellte in einer Woche 48 statt 42 Stunden, leistet sie 3 Überstunden bis zur Höchstarbeitszeit und 3 Stunden Überzeit. Hat sie im Kalenderjahr schon 60 Stunden Überzeit geleistet und ist der Zuschlag im Vertrag wegbedungen, erhält sie für die Überzeit trotzdem den Zuschlag: insgesamt CHF 222.55.

Zuschlag wegbedingen

Für Überstunden kann der Zuschlag schriftlich, im Normalarbeitsvertrag (NAV) oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgeschlossen werden; laut SECO kann sogar auf die Bezahlung der Überstunden verzichtet werden. Eine mündliche Abrede genügt nicht. Der Zuschlag für Überzeit ist dagegen zwingend: Eine Vereinbarung, die ihn wegbedingt, ist ungültig.

Kompensation mit Freizeit

Überstunden dürfen durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer, Überzeit durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden, aber nur im Einverständnis der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Ein Zuschlag ist dann nicht geschuldet: Eine Stunde Mehrarbeit ergibt eine Stunde Freizeit. Überzeit muss innert 14 Wochen ausgeglichen werden, vereinbart höchstens innert 12 Monaten (Art. 25 ArGV 1).

Grenzen

Überzeit ist nur ausnahmsweise erlaubt, in der Regel höchstens 2 Stunden pro Tag und 170 bzw. 140 Stunden pro Kalenderjahr (Art. 12 ArG). Der Rechner warnt, wenn Ihre Angaben diese Grenze überschreiten. Nacht- und Sonntagszuschläge, Sonderregeln einzelner GAV und Arbeitnehmende ohne Arbeitsgesetz, etwa mit höherer leitender Tätigkeit, berücksichtigt er nur so weit, wie oben beschrieben. Was Ihnen von der Vergütung netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?

Überstunden liegen über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, Überzeit über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche. Überstunden regelt das Obligationenrecht (Art. 321c OR), Überzeit das Arbeitsgesetz (Art. 12 und 13 ArG).

Wie hoch ist der Zuschlag für Überstunden?

Ohne andere schriftliche Abrede mindestens ein Viertel, also 25 % des Normallohns. Bei einem Stundenlohn von CHF 32.97 sind das für 10 Stunden CHF 82.43 zusätzlich zum Grundlohn.

Darf der Arbeitgeber den Überstundenzuschlag streichen?

Für Überstunden ja, wenn es schriftlich vereinbart oder im Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist. Für Überzeit nach Arbeitsgesetz nein: Der Zuschlag ist zwingend und kann nicht wegbedungen werden. Entfallen darf er nur, wenn die Überzeit im Einverständnis mit Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen wird.

Ab wann erhalten Büroangestellte einen Zuschlag für Überzeit?

Das Arbeitsgesetz verlangt den Zuschlag beim Büropersonal sowie bei technischen und anderen Angestellten erst für Überzeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt. Für die ersten 60 Stunden gilt das Obligationenrecht wie für Überstunden.

Kann der Arbeitgeber Überstunden einseitig mit Freizeit kompensieren?

Nein. Der Ausgleich durch Freizeit braucht das Einverständnis der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Überzeit ist dann innert 14 Wochen auszugleichen, vereinbart höchstens innert 12 Monaten.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir