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Nachgerechnet

Feriengeld-Rechner

Berechnen Sie den Ferienzuschlag für Ihren Stundenlohn: 8.33 % bei 4 Wochen, 10.64 % bei 5 Wochen oder 13.04 % bei 6 Wochen Ferien, auf Wunsch mit bezahlten Feiertagen.

Was möchten Sie berechnen?

Funktioniert auch mit einem Monats- oder Jahreslohn.

Ferien pro Jahr

Zum Beispiel 1 für den 1. August. Weitere Feiertage nur, wenn Vertrag, GAV oder NAV sie vorsehen.

Ergebnis

Grundlohn
25.00
Ferienzuschlag 8.33 %
2.08
Lohn inkl. Zuschläge
27.08

Rechenweg: 20 Ferientage ÷ 240 Arbeitstage = 8.33 %

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

So wird der Ferienzuschlag berechnet

Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält nur für geleistete Stunden Lohn. Damit die Ferien trotzdem bezahlt sind, kommt zu jedem Stundenlohn ein Ferienzuschlag dazu. Er ist so bemessen, dass die Zuschläge über das Jahr genau dem Lohn für die Ferientage entsprechen.

Grundlage sind 260 Arbeitstage pro Jahr (52 Wochen × 5 Tage). Bei 4 Wochen Ferien arbeiten Sie an 240 Tagen und sollen in dieser Zeit den Lohn für alle 260 Tage verdienen:

Ferienzuschlag = Ferientage ÷ (260 − Ferientage)
4 Wochen: 20 ÷ 240 = 8.33 %
5 Wochen: 25 ÷ 235 = 10.64 %
6 Wochen: 30 ÷ 230 = 13.04 %

Der Rechner verwendet dieselbe Methode und dieselbe Rundung auf zwei Nachkommastellen wie die Zuschlagstabelle des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Bezahlte Feiertage werden separat mit derselben Formel berechnet und nicht zu den Ferientagen addiert.

Beispiel

Sie verdienen CHF 25.00 pro Stunde und haben 5 Wochen Ferien. Der Ferienzuschlag beträgt 10.64 %, also CHF 2.66 pro Stunde. Ihr Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag ist damit CHF 27.66. Arbeiten Sie in einem Monat 80 Stunden, ergibt das CHF 212.80 Feriengeld.

Warum nicht einfach 4 ÷ 52?

4 von 52 Wochen sind 7.69 %. Dieser Wert beschreibt den Anteil des Feriengelds am Lohn inklusive Zuschlag. Als Zuschlag auf den Grundlohn ist er zu tief: Wer nur 7.69 % statt 8.33 % erhält, bekommt die Ferien nicht voll bezahlt. Mit «Anteil herausrechnen» zeigt der Rechner, wie viel Feriengeld in einem Lohn inklusive Zuschlag steckt.

Wann darf das Feriengeld im Stundenlohn enthalten sein?

Grundsätzlich müssen Ferien bezogen und während der Ferien bezahlt werden. Sie dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Bei Teilzeitarbeit mit unregelmässigen Pensen lässt die Gerichtspraxis eine Ausnahme zu: Der Ferienzuschlag darf mit dem Lohn ausbezahlt werden, wenn er im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen ist, als Prozentsatz oder Frankenbetrag. Bei einer Vollzeitstelle bei derselben Arbeitgeberin hat das Bundesgericht eine solche Abgeltung 2023 ausgeschlossen (Urteil 4A_357/2022).

Gesetzlich stehen Ihnen pro Dienstjahr mindestens 4 Wochen Ferien zu, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (Art. 329a OR). Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) können mehr vorsehen.

Häufige Fragen

Wie viele Ferien stehen mir mindestens zu?

Mindestens 4 Wochen pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen (Art. 329a OR). Arbeitsvertrag, GAV oder NAV können mehr Ferien vorsehen. Dauert das Arbeitsverhältnis kein ganzes Dienstjahr, besteht der Anspruch anteilsmässig (Art. 329a Abs. 3 OR).

Muss der Ferienzuschlag auf der Lohnabrechnung stehen?

Ja, wenn die Ferien mit dem Stundenlohn abgegolten werden. Laut SECO muss die Ferienentschädigung sowohl im Arbeitsvertrag als auch auf jeder Lohnabrechnung speziell aufgeführt sein, als Prozentsatz oder als Frankenbetrag. Ein Satz wie «Ferien im Stundenlohn inbegriffen» genügt nicht. Fehlen diese Angaben, riskiert der Arbeitgeber, die Ferien ein zweites Mal bezahlen zu müssen.

Haben Teilzeitangestellte weniger Ferien?

Nein. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Pensum: Auch bei Teilzeit gelten mindestens 4 bzw. 5 Ferienwochen pro Dienstjahr. Der Ferienzuschlag in Prozent hängt deshalb nur von der Anzahl Ferienwochen ab, nicht vom Pensum.

Wie werden bezahlte Feiertage berücksichtigt?

Feiertage werden separat mit derselben Formel berechnet: 1 Feiertag ergibt 0.39 %. Der 1. August ist gemäss Bundesverfassung (Art. 110 Abs. 3 BV) ein bezahlter Feiertag. Ob weitere Feiertage bezahlt werden, hängt vom Kanton und von Arbeitsvertrag, GAV oder NAV ab.

Gilt der Ferienlohn auch für Provisionen und andere variable Lohnteile?

Ja. Laut SECO ist der Ferienlohn auch auf variablen Lohnteilen wie Provisionen geschuldet. Massgebend ist der durchschnittliche Lohn der letzten zwölf Monate oder einer anderen angemessenen Zeitspanne.

Verjährt der Ferienanspruch?

Ja, nach fünf Jahren. Die Frist beginnt laut SECO nach Ablauf des Jahres, für das die Ferien hätten gewährt werden müssen.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir