Zum Inhalt springen
Nachgerechnet

Ferienanspruch-Rechner

Berechnen Sie, wie viele Ferientage Ihnen bei einem Eintritt oder Austritt unter dem Jahr zustehen, wie viele noch offen sind und wie viel 13. Monatslohn anteilig geschuldet ist.

Eintrittsdatum oder Beginn des Ferienjahres

Austrittsdatum oder Ende des Ferienjahres

Ferien für ein ganzes Jahr

Bei Vollzeit 5, bei Teilzeit weniger

Im gewählten Zeitraum

Für den Wert der offenen Ferientage und den 13. Monatslohn

13. Monatslohn vereinbart?

Ergebnis

Zeitraum
6 Monate (50 %)
Ferienanspruch im Zeitraum
10 Tage
Bereits bezogen
4 Tage
Noch offen
6 Tage
Wert eines Ferientags inkl. 13. Monatslohn
249.04
Wert der offenen Ferientage
1'494.24
13. Monatslohn anteilig
2'500.00

Rechenweg: 20 Ferientage × 6 ÷ 12 Monate = 10 Tage

Ferientag: 5'416.67 ÷ 21.75 Arbeitstage pro Monat = 249.04

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

So wird der Ferienanspruch anteilig berechnet

Pro Dienstjahr stehen Ihnen mindestens 4 Wochen Ferien zu, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen (Art. 329a Abs. 1 OR). Wer nur einen Teil des Jahres angestellt ist, erhält die Ferien anteilig (Art. 329a Abs. 3 OR). Das Gesetz schreibt keine Rechenmethode vor. Das Bundesgericht und kantonale Arbeitsämter rechnen in Zwölfteln: Pro Monat steht ein Zwölftel des Jahresanspruchs zu.

Ferienanspruch = Ferientage pro Jahr × Monate ÷ 12
4 Wochen, Austritt Ende Juni: 20 × 6 ÷ 12 = 10 Tage
5 Wochen, Eintritt am 1. April: 25 × 9 ÷ 12 = 18.75 Tage

Einen angebrochenen Monat zählt der Rechner tageweise, zum Beispiel 15 von 30 Tagen als halben Monat. Dafür gibt es keine feste Regel; Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können anders runden. Bei Teilzeit gelten dieselben Ferienwochen, umgerechnet in Arbeitstage: Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat bei 4 Wochen 12 Ferientage pro Jahr.

Beispiel

Sie verdienen CHF 5'000.00 im Monat mit 13. Monatslohn, haben 4 Wochen Ferien und treten Ende Juni aus. Bis dahin haben Sie 4 Ferientage bezogen. Ihnen stehen 10 Ferientage zu, 6 sind noch offen. Ein Ferientag ist CHF 249.04 wert, die offenen Tage also CHF 1'494.24. Dazu kommt der anteilige 13. Monatslohn von CHF 2'500.00.

Offene Ferien bei einer Kündigung

Ferien dienen der Erholung und dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Offene Ferien werden deshalb grundsätzlich während der Kündigungsfrist bezogen. Ausbezahlt werden sie nur, wenn das bis zum Ende nicht möglich oder nicht zumutbar ist, etwa weil die Zeit für die Stellensuche gebraucht wird (BGE 128 III 271). Laut SECO kommt es auf das Verhältnis zwischen der Länge der Kündigungsfrist und der Zahl der offenen Ferientage an.

Für den Wert eines Ferientags teilen die Zürcher Arbeitsgerichte den Monatslohn durch durchschnittlich 21.75 Arbeitstage pro Monat (261 Arbeitstage ÷ 12). Das Bundesgericht hat diesen Wert akzeptiert. Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, gehört sein Anteil dazu: Der Rechner rechnet dann mit 13 ÷ 12 des Monatslohns.

13. Monatslohn bei Ein- oder Austritt

Ist der 13. Monatslohn im Arbeitsvertrag fest vereinbart, ist er Teil des Lohns. Bei einem Ein- oder Austritt unter dem Jahr ist er anteilig geschuldet und spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig (BGE 109 II 447). Anders bei einer Gratifikation, deren Höhe der Arbeitgeber bestimmt: Sie ist bei einem Austritt nur anteilig geschuldet, wenn das vereinbart ist (Art. 322d Abs. 2 OR).

Häufige Fragen

Wie viele Ferientage habe ich bei einem Austritt Ende Juni?

Die Hälfte des Jahresanspruchs: bei 4 Wochen (20 Tagen pro Jahr) also 10 Tage, bei 5 Wochen 12.5 Tage. Davon werden die Ferientage abgezogen, die Sie im selben Jahr bereits bezogen haben.

Werden offene Ferien bei einer Kündigung ausbezahlt?

Nur wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu beziehen. Grundsätzlich sind offene Ferien während der Kündigungsfrist zu beziehen, denn während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Ist die Kündigungsfrist kurz und sind viele Ferientage offen, geht die Stellensuche vor und die Ferien werden ausbezahlt.

Was gilt, wenn ich zu viele Ferien bezogen habe?

Das Gesetz regelt diesen Fall nicht. Nach der überwiegenden Lehre, die das Bundesgericht im Urteil 4A_238/2009 wiedergibt, ist eine Rückzahlung nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist. Hat der Arbeitgeber die Ferien angeordnet, entfällt sie in der Regel. Das Bundesgericht selbst hat die Frage offengelassen. Eine Verrechnung mit dem Lohn ist nur im pfändbaren Umfang zulässig (Art. 323b Abs. 2 OR). Der Rechner zeigt zu viel bezogene Tage deshalb nur an.

Erhalte ich den 13. Monatslohn, wenn ich unter dem Jahr austrete?

Ja, wenn er im Vertrag fest vereinbart ist. Dann ist er Teil des Lohns und anteilig geschuldet, zum Beispiel die Hälfte bei einem Austritt Ende Juni (BGE 109 II 447). Ist nur eine Gratifikation vereinbart, deren Höhe der Arbeitgeber festlegt, besteht bei einem Austritt nur dann ein anteiliger Anspruch, wenn das vereinbart ist (Art. 322d Abs. 2 OR).

Darf der Arbeitgeber die Ferien wegen Krankheit kürzen?

Nur in engen Grenzen (Art. 329b OR). Fehlen Sie ohne eigenes Verschulden, etwa wegen Krankheit oder Unfall, ist der erste Monat Abwesenheit pro Dienstjahr frei. Erst für jeden weiteren vollen Monat darf der Arbeitgeber die Ferien um einen Zwölftel kürzen. Bei Schwangerschaft sind zwei Monate frei, Mutterschaftsurlaub führt zu keiner Kürzung. Der Rechner berücksichtigt keine Kürzungen.

Zählt das Kalenderjahr oder das Dienstjahr?

Das Gesetz knüpft an das Dienstjahr an, das mit dem Stellenantritt beginnt. Viele Arbeitgeber rechnen in der Praxis mit dem Kalenderjahr. Geben Sie im Rechner den Zeitraum ein, der in Ihrem Betrieb gilt, höchstens ein Jahr.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir