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Nachgerechnet

Brutto-Netto-Rechner

Berechnen Sie Ihren Nettolohn: Der Rechner zieht AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) und eine Schätzung für die Pensionskasse (BVG) vom Bruttolohn ab. Mit den Werten 2026 und 2027.

Bruttolohn pro
Anzahl Monatslöhne

Bestimmt die BVG-Altersgutschrift und die AHV-Beitragspflicht.

Satz laut Lohnabrechnung; je nach Versicherer verschieden.

Nur wenn Sie laut Vertrag einen Anteil bezahlen.

Pensionskasse (BVG)

Ergebnis

Bruttolohn
pro Monat: 6'000.00pro Jahr: 72'000.00
AHV/IV/EO 5.3 %
pro Monat: −318.00pro Jahr: −3'816.00
ALV 1.1 %
pro Monat: −66.00pro Jahr: −792.00
BVG (Schätzung)
pro Monat: −189.75pro Jahr: −2'277.00
Total Abzüge (9.6 %)
pro Monat: −573.75pro Jahr: −6'885.00
Nettolohn
pro Monat: 5'426.25pro Jahr: 65'115.00

BVG-Schätzung: koordinierter Lohn CHF 45'540.00 × 10 % Altersgutschrift, davon die Hälfte. Risiko- und Verwaltungskosten sowie überobligatorische Leistungen Ihrer Pensionskasse sind nicht enthalten.

Ohne NBU-Prämie. Tragen Sie den Satz von Ihrer Lohnabrechnung ein, um sie zu berücksichtigen.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Welche Abzüge der Rechner berücksichtigt

  • AHV/IV/EO 5.3 %: auf dem ganzen Bruttolohn, ohne Obergrenze (AHV 4.35 %, IV 0.7 %, EO 0.25 %). Der Arbeitgeber bezahlt nochmals gleich viel.
  • ALV 1.1 %: bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200. Auf dem Lohn darüber fallen seit 2023 keine ALV-Beiträge an.
  • NBU: Prämie für Nichtberufsunfälle, ebenfalls bis CHF 148'200. Sie geht zulasten der Arbeitnehmenden; der Satz hängt vom Versicherer ab. Versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Pensionskasse (BVG): obligatorisch ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680. Versichert ist der koordinierte Lohn: Jahreslohn bis CHF 90'720 minus Koordinationsabzug von CHF 26'460, mindestens CHF 3'780. Darauf gilt je nach Alter eine Altersgutschrift von 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65). Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte.

Für das BVG rechnet der Rechner mit dem gesetzlichen Minimum. Viele Pensionskassen versichern mehr und verlangen zusätzlich Risiko- und Verwaltungsbeiträge. Kennen Sie Ihren Abzug, wählen Sie «Eigener Betrag».

Beispiel

Bruttolohn CHF 6'000.00 pro Monat, 12 Monatslöhne, Jahrgang 1990 (36 Jahre im Jahr 2026): AHV/IV/EO CHF 318.00, ALV CHF 66.00 und BVG (Schätzung) CHF 189.75. Der Nettolohn beträgt damit CHF 5'426.25 pro Monat, vor Abzug der NBU-Prämie. Das entspricht Abzügen von 9.6 %.

Was nicht berücksichtigt ist

Nicht enthalten sind die Quellensteuer, die bei bestimmten ausländischen Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird, sowie Kinder- und Ausbildungszulagen, Spesen und andere Lohnbestandteile. Einkommenssteuern werden ausser bei der Quellensteuer nicht vom Lohn abgezogen, sondern separat bezahlt.

Was ändert sich 2027?

Der Bundesrat hat die BVG-Grenzbeträge für 2027 angepasst: Eintrittsschwelle CHF 23'040 (bisher CHF 22'680), Koordinationsabzug CHF 26'880 (bisher CHF 26'460) und oberer Grenzbetrag CHF 92'160 (bisher CHF 90'720). Die Beitragssätze für AHV/IV/EO und ALV bleiben gleich. Wählen Sie im Rechner das Jahr 2027, um mit den neuen Werten zu rechnen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent werden vom Bruttolohn abgezogen?

Das hängt von Alter, Lohnhöhe, NBU-Satz und Pensionskasse ab. Fix sind 5.3 % für AHV/IV/EO und 1.1 % für die ALV (bis CHF 148'200). Im Beispiel mit CHF 6'000.00 pro Monat und Jahrgang 1990 betragen die Abzüge ohne NBU rund 9.6 %.

Warum ist mein Pensionskassen-Abzug höher als im Rechner?

Der Rechner schätzt nur die gesetzlichen Mindest-Sparbeiträge. Pensionskassen erheben zusätzlich Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität sowie Verwaltungskosten und versichern oft einen höheren Lohn als das Minimum. Massgebend ist das Reglement Ihrer Pensionskasse. Den genauen Betrag sehen Sie auf der Lohnabrechnung; Sie können ihn im Rechner unter «Eigener Betrag» eintragen.

Muss ich die NBU-Prämie selbst bezahlen?

In der Regel ja: Laut Unfallversicherungsgesetz gehen die Prämien für Nichtberufsunfälle zulasten der Arbeitnehmenden; abweichende Abreden zu ihren Gunsten sind möglich. Versichert ist, wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet. Wer weniger arbeitet, ist nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert und bezahlt keine NBU-Prämie.

Ab wann muss ich AHV-Beiträge bezahlen?

Erwerbstätige bezahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge. Sparbeiträge für die Pensionskasse beginnen im Jahr, in dem Sie 25 werden.

Was gilt, wenn ich nach dem Referenzalter weiterarbeite?

Nach dem AHV-Referenzalter bezahlen Sie AHV/IV/EO-Beiträge nur auf dem Teil des Lohns, der den Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr und Arbeitgeber übersteigt. ALV-Beiträge entfallen, und die obligatorischen BVG-Sparbeiträge enden.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir