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Nachgerechnet

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Berechnen Sie, wie lange Ihr Arbeitgeber bei Krankheit oder Unfall den Lohn weiterzahlen muss: nach Berner, Zürcher oder Basler Skala, mit Wartefrist und neuem Anspruch ab jedem Dienstjahr.

Welche Skala gilt?

Erster Arbeitstag beim heutigen Arbeitgeber, eine Lehre im selben Betrieb zählt mit

Leer lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit andauert

Arbeitsvertrag

Kalendertage mit Lohnfortzahlung seit dem letzten Jahrestag des Stellenantritts

Ergebnis

Anspruch im 5. Dienstjahr
3 Monate
Lohn im 5. Dienstjahr
1.3.2026 – 31.5.2026
Lohn im 6. Dienstjahr
1.1.2027 – 31.3.2027

Grundlage: Berner Skala, Art. 324a OR. Am Jahrestag des Stellenantritts beginnt ein neuer Anspruch.

Annahme: Die Arbeitsunfähigkeit dauert an und das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Mit einem Enddatum zeigt der Rechner die Tage mit und ohne Lohn.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn?

Können Sie wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder einer gesetzlichen Pflicht nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen (Art. 324a OR). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr sind es 3 Wochen, danach eine «angemessene längere Zeit».

Was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest. Die Gerichte stützen sich auf drei Skalen:

  • Berner Skala (BE, AG, LU, OW, SG und Westschweiz): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2. Dienstjahr: 1 Monat, 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate, 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate, 10.–14. Dienstjahr: 4 Monate, 15.–19. Dienstjahr: 5 Monate, 20.–25. Dienstjahr: 6 Monate.
  • Zürcher Skala (ZH, GR, ZG): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2. Dienstjahr: 8 Wochen, danach pro Dienstjahr eine Woche mehr bis 31 Wochen im 25. Dienstjahr.
  • Basler Skala (BS, BL): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2.–3. Dienstjahr: 2 Monate, 4.–10. Dienstjahr: 3 Monate, 11.–15. Dienstjahr: 4 Monate, 16.–20. Dienstjahr: 5 Monate, ab dem 21. Dienstjahr: 6 Monate.

Massgebend ist die Praxis der Gerichte am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Für einige Kantone, etwa SH, TG, AR, AI, SZ, UR, NW, GL, SO und TI, ist die Praxis nicht amtlich dokumentiert. Die Skalen sind Richtlinien: Das Gericht kann besondere Umstände berücksichtigen. Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) können eine längere Dauer vorsehen.

So rechnet der Rechner

Der Anspruch gilt pro Dienstjahr, gezählt ab dem Stellenantritt. Mehrere Absenzen im selben Dienstjahr werden zusammengezählt. Am Jahrestag des Stellenantritts beginnt ein neuer, voller Anspruch; ein nicht bezogener Rest verfällt. Wochen zählen als Kalendertage, Monate nach dem Kalender.

Beispiel nach Berner Skala: Sie haben am 1. Januar 2022 angefangen und sind ab dem 1. März 2026 krank. Im 5. Dienstjahr stehen Ihnen 3 Monate zu, der Lohn läuft also bis zum 31. Mai 2026. Sind Sie am 1. Januar 2027 noch krank, beginnt das 6. Dienstjahr und der Lohn wird nochmals 3 Monate bezahlt, bis zum 31. März 2027.

In den ersten 3 Monaten besteht bei einem unbefristeten Vertrag noch kein Anspruch. Er entsteht nach dem Bundesgericht erst am ersten Tag des vierten Monats, auch wenn die Krankheit früher begonnen hat (BGE 131 III 623). Bei einem befristeten Vertrag über mehr als 3 Monate gilt der Anspruch ab dem ersten Tag.

Krankentaggeld und Unfallversicherung

Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung. Ist sie schriftlich vereinbart und für Sie mindestens gleichwertig, ersetzt sie die Skala (Art. 324a Abs. 4 OR). Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung etwa eine Versicherung, die 80 % des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen zahlt und deren Prämie der Arbeitgeber mindestens zur Hälfte trägt (Urteil 4A_514/2018). Bei einem Unfall zahlt die obligatorische Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld von 80 % (Art. 16 und 17 UVG); für die Tage davor muss der Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohns zahlen (Art. 324b Abs. 3 OR).

Häufige Fragen

Wie lange erhalte ich bei Krankheit den Lohn?

Im ersten Dienstjahr 3 Wochen, danach je nach Skala und Dienstjahr länger. Nach der Berner Skala sind es zum Beispiel im 2. Dienstjahr 1 Monat, im 5. Dienstjahr 3 Monate und im 10. Dienstjahr 4 Monate. Arbeitsvertrag, GAV oder eine Krankentaggeldversicherung können mehr vorsehen.

Welche Skala gilt in meinem Kanton?

Die Berner Skala gilt in Bern, Aargau, Luzern, Obwalden, St. Gallen und in der Westschweiz, die Zürcher Skala in Zürich, Graubünden und Zug, die Basler Skala in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Massgebend ist das Gericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Für einige Kantone ist die Praxis nicht amtlich dokumentiert; im Zweifel gibt das kantonale Arbeitsgericht oder die Schlichtungsbehörde Auskunft.

Erhalte ich in den ersten drei Monaten Lohn, wenn ich krank bin?

Bei einem unbefristeten Vertrag in der Regel nicht. Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat, also ab dem ersten Tag des vierten Monats, auch bei einer früher begonnenen Krankheit (BGE 131 III 623). Ist der Vertrag für mehr als 3 Monate befristet oder beträgt die Kündigungsfrist mehr als 3 Monate, besteht der Anspruch ab dem ersten Tag.

Werden mehrere Krankheiten im selben Jahr zusammengezählt?

Ja. Alle Absenzen eines Dienstjahres, für die der Arbeitgeber nach Art. 324a OR Lohn zahlt, werden zusammengezählt, auch wenn die Gründe verschieden sind, etwa Krankheit und Schwangerschaft. Mit jedem neuen Dienstjahr entsteht ein neuer, voller Anspruch.

Was gilt nach dem Ende der Lohnfortzahlung?

Ohne Krankentaggeldversicherung zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn mehr, bis ein neues Dienstjahr beginnt. Das Arbeitsverhältnis besteht aber weiter. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Darf mir der Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?

Nach der Probezeit nicht während einer Sperrfrist (Art. 336c OR): 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. Dienstjahr und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr. Die Sperrfrist schützt vor einer Kündigung, sie verlängert aber nicht die Lohnfortzahlung. Den Einfluss auf das Ende des Arbeitsverhältnisses berechnet der Kündigungsfrist-Rechner.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir