Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn?
Können Sie wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder einer gesetzlichen Pflicht nicht arbeiten, muss der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen (Art. 324a OR). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder für mehr als 3 Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr sind es 3 Wochen, danach eine «angemessene längere Zeit».
Was angemessen ist, legt das Gesetz nicht fest. Die Gerichte stützen sich auf drei Skalen:
- Berner Skala (BE, AG, LU, OW, SG und Westschweiz): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2. Dienstjahr: 1 Monat, 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate, 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate, 10.–14. Dienstjahr: 4 Monate, 15.–19. Dienstjahr: 5 Monate, 20.–25. Dienstjahr: 6 Monate.
- Zürcher Skala (ZH, GR, ZG): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2. Dienstjahr: 8 Wochen, danach pro Dienstjahr eine Woche mehr bis 31 Wochen im 25. Dienstjahr.
- Basler Skala (BS, BL): 1. Dienstjahr: 3 Wochen, 2.–3. Dienstjahr: 2 Monate, 4.–10. Dienstjahr: 3 Monate, 11.–15. Dienstjahr: 4 Monate, 16.–20. Dienstjahr: 5 Monate, ab dem 21. Dienstjahr: 6 Monate.
Massgebend ist die Praxis der Gerichte am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Für einige Kantone, etwa SH, TG, AR, AI, SZ, UR, NW, GL, SO und TI, ist die Praxis nicht amtlich dokumentiert. Die Skalen sind Richtlinien: Das Gericht kann besondere Umstände berücksichtigen. Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) können eine längere Dauer vorsehen.
So rechnet der Rechner
Der Anspruch gilt pro Dienstjahr, gezählt ab dem Stellenantritt. Mehrere Absenzen im selben Dienstjahr werden zusammengezählt. Am Jahrestag des Stellenantritts beginnt ein neuer, voller Anspruch; ein nicht bezogener Rest verfällt. Wochen zählen als Kalendertage, Monate nach dem Kalender.
Beispiel nach Berner Skala: Sie haben am 1. Januar 2022 angefangen und sind ab dem 1. März 2026 krank. Im 5. Dienstjahr stehen Ihnen 3 Monate zu, der Lohn läuft also bis zum 31. Mai 2026. Sind Sie am 1. Januar 2027 noch krank, beginnt das 6. Dienstjahr und der Lohn wird nochmals 3 Monate bezahlt, bis zum 31. März 2027.
In den ersten 3 Monaten besteht bei einem unbefristeten Vertrag noch kein Anspruch. Er entsteht nach dem Bundesgericht erst am ersten Tag des vierten Monats, auch wenn die Krankheit früher begonnen hat (BGE 131 III 623). Bei einem befristeten Vertrag über mehr als 3 Monate gilt der Anspruch ab dem ersten Tag.
Krankentaggeld und Unfallversicherung
Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeldversicherung. Ist sie schriftlich vereinbart und für Sie mindestens gleichwertig, ersetzt sie die Skala (Art. 324a Abs. 4 OR). Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung etwa eine Versicherung, die 80 % des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen zahlt und deren Prämie der Arbeitgeber mindestens zur Hälfte trägt (Urteil 4A_514/2018). Bei einem Unfall zahlt die obligatorische Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld von 80 % (Art. 16 und 17 UVG); für die Tage davor muss der Arbeitgeber mindestens 80 % des Lohns zahlen (Art. 324b Abs. 3 OR).