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Nachgerechnet

Kündigungsfrist Wohnung

Berechnen Sie, wann die Miete einer Wohnung nach einer Kündigung frühestens endet und bis wann die Kündigung beim Vermieter oder bei der Mieterin eintreffen muss: mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, ortsüblichen oder vertraglichen Terminen (Art. 266a und 266c OR).

Was möchten Sie berechnen?
Wer kündigt?

Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eintrifft (nicht der Poststempel)

Massgebend sind die Termine im Mietvertrag, sonst die ortsüblichen Termine. Diese erfahren Sie bei der Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung.

Gesetzlich 3 Monate. Ist im Vertrag eine längere Frist vereinbart, diese eintragen.

Ergebnis

Kündigung trifft ein am
25.10.2026
Kündigungsfrist
3 Monate
Ende der Frist
25.1.2027
Frühestes Mietende
Sonntag, 31. Januar 2027

Die Miete endet am ersten Kündigungstermin, der nicht vor dem Ende der Frist liegt. Für ein Ende am 31.1.2027 genügt jede Kündigung, die spätestens am 31.10.2026 eintrifft.

Der späteste Zugangstag (Samstag, 31. Oktober 2026) fällt auf ein Wochenende. Ob er sich nach Art. 78 OR auf den nächsten Werktag verschiebt, ist nicht geklärt. Sicherer ist, wenn die Kündigung vorher eintrifft.

Mieter müssen schriftlich und unterschrieben kündigen. Bei einer Familienwohnung braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Frist und Termin

Eine unbefristete Wohnungsmiete können Mieter und Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten auf einen ortsüblichen Termin kündigen (Art. 266c OR). Die Frist ist der Zeitraum, der vor dem Mietende liegen muss; der Termin ist der Tag, an dem die Miete enden darf. Im Mietvertrag kann eine längere Frist oder ein anderer Termin vereinbart werden, eine kürzere Frist nicht (Art. 266a Abs. 1 OR).

Welche Termine ortsüblich sind, regeln Kantone und Gemeinden unterschiedlich. Im Kanton Basel-Stadt gilt zum Beispiel jedes Monatsende ausser Ende Dezember (§ 214 EG ZGB). Steht im Vertrag nichts und gibt es keinen Ortsgebrauch, kann auf das Ende jeder 3-monatigen Mietdauer ab Mietbeginn gekündigt werden. Wählen Sie im Rechner die Termine aus Ihrem Vertrag; im Zweifel gibt die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung Auskunft.

So rechnet der Rechner

  • Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger eintrifft, nicht der Poststempel. Die Frist beginnt am Tag danach und endet nach Art. 77 OR am Tag mit derselben Zahl.
  • Die Miete endet am ersten Termin, der nicht vor dem Ende der Frist liegt.
  • Trifft die Kündigung zu spät ein, ist sie nicht ungültig: Sie gilt für den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR).

Beispiele

Sie möchten auf Ende März ausziehen, und jedes Monatsende ist Termin. Für das Mietende am 31. März 2027 muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember 2026 beim Vermieter sein.

Gelten die Termine wie in Basel-Stadt und trifft die Kündigung am 30. September 2026 ein, endet die Frist am 30. Dezember 2026. Ende Dezember ist kein Termin, die Miete endet deshalb erst am 31. Januar 2027.

Ohne Ortsgebrauch und mit Mietbeginn am 15. Mai 2025 sind die Termine der 14. August 2025, 14. November 2025, 14. Februar 2026 und so weiter, jeweils im Abstand von 3 Monaten. Eine Kündigung, die am 22. Oktober 2026 eintrifft, wirkt auf den 14. Februar 2027.

Wann gilt die Kündigung als eingetroffen?

Eine Kündigung ist eingetroffen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, etwa in den Briefkasten. Kann die Post einen eingeschriebenen Brief nicht übergeben und hinterlässt eine Abholungseinladung, gilt er laut Bundesgericht an dem Tag als eingetroffen, an dem er auf der Post abgeholt werden kann: am selben Tag, wenn das noch zu erwarten ist, sonst in der Regel am Tag danach. Der letzte Tag der Abholfrist ist nicht massgebend, und Ferien oder Abwesenheit ändern daran nichts (BGE 143 III 15). Wer knapp vor einem Termin kündigt, sollte die Kündigung deshalb einige Tage früher versenden oder persönlich gegen Quittung übergeben.

Form und Kündigungsschutz

Beide Seiten müssen schriftlich kündigen. Vermieter brauchen das vom Kanton genehmigte Formular, bei einer Familienwohnung separat an beide Ehegatten bzw. eingetragenen Partner. Mieter brauchen für die Kündigung einer Familienwohnung die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners. Fehlt etwas davon, ist die Kündigung nichtig (Art. 266l–266o OR). Eine Kündigung des Vermieters können Mieter innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung verlangen (Art. 273 OR).

Früher ausziehen: Ersatzmieter

Wer vor dem nächsten Termin ausziehen will, wird von der Mietzinspflicht nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 OR). Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter ab, endet die Zahlungspflicht trotzdem. Ohne Ersatzmieter schulden Sie den Mietzins bis zum nächsten Termin; der Vermieter muss sich aber anrechnen lassen, was er dadurch spart oder durch eine andere Verwendung der Wohnung gewinnt.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?

Mindestens 3 Monate, für Mieter und Vermieter gleich (Art. 266c OR). Im Mietvertrag kann eine längere Frist vereinbart sein, eine kürzere nicht. Die Kündigung wirkt zudem nur auf einen Kündigungstermin.

Was sind ortsübliche Kündigungstermine?

Die Tage, auf die am Ort der Wohnung gekündigt werden kann, wenn der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Sie sind je nach Kanton oder Gemeinde verschieden; im Kanton Basel-Stadt gilt zum Beispiel jedes Monatsende ausser Ende Dezember. Auskunft gibt die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung. Gibt es keinen Ortsgebrauch, kann auf das Ende jeder 3-monatigen Mietdauer gekündigt werden.

Bis wann muss meine Kündigung beim Vermieter sein?

Spätestens am Tag vor Beginn der Frist. Bei einer Frist von 3 Monaten und dem Termin 31. März 2027 also am 31. Dezember 2026. Massgebend ist der Eingang beim Vermieter, nicht der Poststempel. Der Rechner zeigt den spätesten Tag für jeden Termin.

Gilt ein eingeschriebener Brief erst nach der Abholfrist als zugestellt?

Nein. Bei der Kündigung einer Miete gilt ein eingeschriebener Brief laut Bundesgericht als zugestellt, sobald er nach der Abholungseinladung auf der Post abgeholt werden kann, in der Regel am Tag nach dem Zustellversuch (BGE 143 III 15). Anders ist es nur bei Mietzinserhöhungen und bei der Zahlungsfrist wegen Mietzinsrückstand: Dort zählt die Abholung, spätestens der letzte Tag der siebentägigen Abholfrist.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät eintrifft?

Sie bleibt gültig, wirkt aber erst auf den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR). Wer früher ausziehen will, kann einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlagen (Art. 264 OR).

Kann ich per E-Mail kündigen?

In der Regel nicht. Die Kündigung einer Wohnung muss schriftlich erfolgen (Art. 266l OR), also mit eigenhändiger Unterschrift (Art. 13 und 14 OR). Gleichgestellt ist nur eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel. Eine gewöhnliche E-Mail oder SMS genügt nicht; die Kündigung wäre nichtig (Art. 266o OR).

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir