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Nachgerechnet

Säule-3a-Rechner

Wie viel dürfen Sie 2026 in die Säule 3a einzahlen, und wie viel Alterskapital kommt bis zur Pensionierung zusammen? Der Rechner zeigt den Höchstbetrag mit und ohne Pensionskasse und rechnet das Guthaben mit Zinseszins hoch.

Ihre Situation

Höchstens 7'258.00 abziehbar.

Ergebnis

Maximaler Beitrag 2026
7'258.00
Einzahlungsjahre
30
Eingezahlt (inkl. Guthaben)
217'740.00
Zinsertrag
82'591.98
Alterskapital mit 65
300'331.98

Gleicher Beitrag jedes Jahr zu Jahresbeginn, 2 % Zins pro Jahr. Ohne Steuern, Gebühren und Teuerung.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Höchstbetrag 2026

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge. Wie viel Sie einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen, regelt Art. 7 der Verordnung BVV 3. Der Betrag hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angehören:

  • Mit Pensionskasse (die meisten Angestellten): höchstens CHF 7'258.00 pro Jahr. Das sind 8 % des oberen Grenzbetrags der beruflichen Vorsorge.
  • Ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbständigerwerbende): 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.00 pro Jahr. Die Obergrenze erreichen Sie ab einem Erwerbseinkommen von CHF 181'440.00.

Ab 2027 steigen die Beträge auf CHF 7'373.00 mit und CHF 36'864.00 ohne Pensionskasse, weil der Bundesrat den oberen Grenzbetrag angepasst hat.

Einzahlen können Angestellte und Selbständigerwerbende, also nur Personen mit Erwerbseinkommen. Sind beide Ehepartner erwerbstätig und zahlen beide ein, kann jede Person den Abzug für sich geltend machen. Einzahlungen sind bis fünf Jahre nach dem Referenzalter von 65 möglich, also bis 70, wenn Sie weiter arbeiten. Für Frauen bis Jahrgang 1963 liegt das Referenzalter wegen der Übergangsregelung der Reform AHV 21 etwas tiefer.

Steuern

Die Einzahlungen dürfen Sie bei der direkten Bundessteuer sowie bei den Kantons- und Gemeindesteuern vom Einkommen abziehen. Wie viel Steuern Sie damit sparen, hängt vom Wohnort und vom Einkommen ab; der Rechner zeigt deshalb keine Steuerersparnis. Bei der Auszahlung besteuert der Bund das Kapital gesondert vom übrigen Einkommen.

Beispiel

Sie sind 35, haben eine Pensionskasse und zahlen bis 65 jedes Jahr den Höchstbetrag von CHF 7'258.00 ein. Nach 30 Jahren haben Sie CHF 217'740.00 eingezahlt. Bei 2 % Zins pro Jahr wächst das Guthaben auf CHF 300'331.98, davon CHF 82'591.98 Zinsertrag. Beginnen Sie schon mit 25, sind es CHF 447'165.55.

Ohne Pensionskasse und mit CHF 80'000.00 Erwerbseinkommen dürfen Sie CHF 16'000.00 pro Jahr einzahlen. Mit 35 begonnen, ergibt das bei 2 % bis 65 ein Kapital von CHF 662'071.05.

Der Rechner nimmt an, dass Sie jedes Jahr gleich viel zu Jahresbeginn einzahlen und der Zins gleich bleibt. Er rechnet wie der Zinseszinsrechner mit jährlicher Einzahlung. Mit Wertschriften ist die Rendite nicht garantiert, und der Höchstbetrag ändert sich, wenn der Bundesrat den Grenzbetrag anpasst.

Einkauf für frühere Jahre

Seit 2025 können Sie Beiträge nachzahlen, die Sie in den letzten 10 Jahren nicht voll eingezahlt haben. Voraussetzungen: Sie waren in diesen Jahren zu Einzahlungen berechtigt und zahlen im Jahr des Einkaufs den vollen ordentlichen Beitrag ein. Pro Jahr ist der Einkauf auf den Höchstbetrag mit Pensionskasse begrenzt, im Jahr 2026 also auf CHF 7'258.00. Lücken aus der Zeit vor 2025 lassen sich nicht schliessen. Der Rechner berücksichtigt keine Einkäufe.

Wie viel nach Abzug von AHV und Pensionskasse vom Lohn bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?

Mit Pensionskasse höchstens CHF 7'258.00. Ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.00.

Wann gilt der Höchstbetrag ohne Pensionskasse?

Wenn Sie keiner Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge angehören, zum Beispiel als Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse oder als Angestellte, die nicht in einer Pensionskasse versichert sind. Massgebend ist dann das Erwerbseinkommen.

Kann ich fehlende Einzahlungen nachholen?

Ja, seit 2025 für Lücken aus den letzten 10 Jahren, frühestens aber aus dem Jahr 2025. Im Jahr des Einkaufs müssen Sie den vollen ordentlichen Beitrag einzahlen, und der Einkauf ist pro Jahr auf den Höchstbetrag mit Pensionskasse begrenzt.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?

Die Einzahlungen sind bei Bund, Kanton und Gemeinde vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Ersparnis hängt vom Wohnort und vom Einkommen ab und wird deshalb hier nicht berechnet. Bei der Auszahlung besteuert der Bund das Kapital gesondert vom übrigen Einkommen.

Bis wann kann ich einzahlen?

Bis höchstens fünf Jahre nach dem Referenzalter, also bis 70, solange Sie erwerbstätig sind. Im Jahr, in dem Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, dürfen Sie noch den vollen Beitrag einzahlen.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir