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Nachgerechnet

MWST-Rechner

Rechnen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer zu einem Nettobetrag hinzu oder aus einem Bruttobetrag heraus: mit dem Normalsatz von 8.1 %, dem reduzierten Satz von 2.6 % oder dem Sondersatz für Beherbergung von 3.8 %.

Was möchten Sie berechnen?
Steuersatz

Massgebend ist, wann die Leistung erbracht wurde, nicht das Rechnungsdatum.

Ergebnis

Nettobetrag
1'000.00
MWST 8.1 %
81.00
Bruttobetrag
1'081.00

Rechenweg: 1'000.00 × 8.1 % = 81.00 MWST

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

So rechnet der MWST-Rechner

Die Mehrwertsteuer wird immer auf dem Nettobetrag berechnet, also auf dem Preis ohne MWST. Je nachdem, welchen Betrag Sie kennen, rechnet der MWST-Rechner in eine von zwei Richtungen.

MWST hinzurechnen (netto → brutto)

Sie kennen den Nettobetrag, zum Beispiel aus einer Offerte. Der Rechner multipliziert ihn mit dem Steuersatz und zählt die MWST dazu:

MWST = Nettobetrag × 8.1 %
Bruttobetrag = Nettobetrag + MWST

MWST herausrechnen (brutto → netto)

Sie kennen den Bruttobetrag, zum Beispiel von einer Quittung. Die MWST steckt darin bereits. Deshalb darf der Steuersatz nicht einfach auf den Bruttobetrag angewendet werden. Beim Normalsatz gilt:

MWST = Bruttobetrag × 8.1 ÷ 108.1
Nettobetrag = Bruttobetrag − MWST

Beim Normalsatz macht die MWST damit rund 7.49 % des Bruttobetrags aus. Der Rechner rundet die MWST kaufmännisch auf den Rappen. Nettobetrag und MWST ergeben so immer genau den Bruttobetrag.

Beispiel

Eine Schreinerei offeriert einen Tisch für CHF 1'000.00 ohne MWST. Zum Normalsatz von 8.1 % kommen CHF 81.00 MWST dazu, die Kundin bezahlt CHF 1'081.00.

Umgekehrt: Steht auf einer Quittung CHF 1'081.00 inklusive 8.1 % MWST, sind darin CHF 81.00 MWST enthalten (1'081.00 × 8.1 ÷ 108.1). Ein häufiger Fehler ist, die 8.1 % direkt vom Bruttobetrag zu nehmen. Das ergibt CHF 87.56 und damit CHF 6.56 zu viel.

Welcher Steuersatz gilt wofür?

  • Normalsatz 8.1 %: für alle steuerbaren Leistungen, die nicht unter einen der anderen Sätze fallen, zum Beispiel Handwerk, Beratung, Elektronik, Kleider, alkoholische Getränke sowie Essen und Trinken im Restaurant.
  • Reduzierter Satz 2.6 %: unter anderem für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Wasser in Leitungen, Medikamente, Bücher und Zeitungen ohne Reklamecharakter, Produkte für die Monatshygiene sowie Futtermittel, Dünger, Pflanzen und Schnittblumen.
  • Sondersatz 3.8 %: für Beherbergungsleistungen, also Übernachtungen inklusive Frühstück, auch wenn das Frühstück separat verrechnet wird.

Die genaue Abgrenzung regelt Art. 25 des Mehrwertsteuergesetzes. In Grenzfällen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Auskunft.

Sätze für Leistungen bis Ende 2023

Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 galten 7.7 % (Normalsatz), 2.5 % (reduzierter Satz) und 3.7 % (Sondersatz). Massgebend für den Satz ist laut ESTV weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum, sondern der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Für solche Fälle können Sie im Rechner unter «Zeitpunkt der Leistung» die früheren Sätze wählen.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die MWST aus einem Bruttobetrag heraus?

Multiplizieren Sie den Bruttobetrag mit 8.1 und teilen Sie das Ergebnis durch 108.1 (Normalsatz 8.1 %). Bei CHF 1'081.00 sind das CHF 81.00 MWST und CHF 1'000.00 netto. Beim reduzierten Satz rechnen Sie mit 2.6 ÷ 102.6, beim Sondersatz mit 3.8 ÷ 103.8.

Welcher MWST-Satz gilt für Essen im Restaurant und zum Mitnehmen?

Für Essen und Getränke, die im Restaurant serviert oder vor Ort konsumiert werden, gilt der Normalsatz von 8.1 %. Lebensmittel zum Mitnehmen oder zur Lieferung unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 %, sofern der Betrieb sie organisatorisch klar vom Restaurantbetrieb abgrenzt. Alkoholische Getränke werden immer zum Normalsatz besteuert (Art. 25 Abs. 3 MWSTG).

Welcher Satz gilt, wenn die Leistung 2023 erbracht und 2024 verrechnet wurde?

Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Wurde ein Möbelstück zum Beispiel am 22. Dezember 2023 geliefert und erst im Januar 2024 in Rechnung gestellt, gilt noch der damalige Normalsatz von 7.7 %. Bei Leistungen über den Jahreswechsel sind die Anteile vor und nach dem 1. Januar 2024 auf der Rechnung getrennt auszuweisen (ESTV, MWST-Info 19).

Ab welchem Umsatz muss ein Unternehmen MWST abrechnen?

Von der Steuerpflicht befreit ist, wer im In- und Ausland innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen liegt die Grenze bei CHF 250'000 (Art. 10 MWSTG). Wer unter der Grenze bleibt, kann freiwillig auf die Befreiung verzichten (Art. 11 MWSTG).

Rechnen Unternehmen mit Saldosteuersatz anders?

Gegenüber der ESTV ja: Sie rechnen mit einem branchenabhängigen Saldosteuersatz ab, der auf den Umsatz inklusive MWST angewendet wird. Auf ihren Rechnungen müssen sie die MWST aber zum gesetzlichen Satz ausweisen, beim Normalsatz also mit 8.1 %. Für Offerten und Rechnungen eignet sich der MWST-Rechner deshalb auch bei der Saldosteuersatzmethode.

Ändern sich die MWST-Sätze bald?

Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände über eine Zusatzfinanzierung der AHV ab. Bei einem Ja steigt der Normalsatz frühestens ab 2028 von 8.1 % auf 8.5 % und der Sondersatz für Beherbergung von 3.8 % auf 4 %. Der reduzierte Satz von 2.6 % bliebe gleich. Unabhängig davon ist der Sondersatz für Beherbergung im Gesetz bis Ende 2027 befristet; über eine Verlängerung entscheidet das Parlament. Bis zu einer Änderung gelten die heutigen Sätze.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir