So rechnet der MWST-Rechner
Die Mehrwertsteuer wird immer auf dem Nettobetrag berechnet, also auf dem Preis ohne MWST. Je nachdem, welchen Betrag Sie kennen, rechnet der MWST-Rechner in eine von zwei Richtungen.
MWST hinzurechnen (netto → brutto)
Sie kennen den Nettobetrag, zum Beispiel aus einer Offerte. Der Rechner multipliziert ihn mit dem Steuersatz und zählt die MWST dazu:
MWST = Nettobetrag × 8.1 %
Bruttobetrag = Nettobetrag + MWST
MWST herausrechnen (brutto → netto)
Sie kennen den Bruttobetrag, zum Beispiel von einer Quittung. Die MWST steckt darin bereits. Deshalb darf der Steuersatz nicht einfach auf den Bruttobetrag angewendet werden. Beim Normalsatz gilt:
MWST = Bruttobetrag × 8.1 ÷ 108.1
Nettobetrag = Bruttobetrag − MWST
Beim Normalsatz macht die MWST damit rund 7.49 % des Bruttobetrags aus. Der Rechner rundet die MWST kaufmännisch auf den Rappen. Nettobetrag und MWST ergeben so immer genau den Bruttobetrag.
Beispiel
Eine Schreinerei offeriert einen Tisch für CHF 1'000.00 ohne MWST. Zum Normalsatz von 8.1 % kommen CHF 81.00 MWST dazu, die Kundin bezahlt CHF 1'081.00.
Umgekehrt: Steht auf einer Quittung CHF 1'081.00 inklusive 8.1 % MWST, sind darin CHF 81.00 MWST enthalten (1'081.00 × 8.1 ÷ 108.1). Ein häufiger Fehler ist, die 8.1 % direkt vom Bruttobetrag zu nehmen. Das ergibt CHF 87.56 und damit CHF 6.56 zu viel.
Welcher Steuersatz gilt wofür?
- Normalsatz 8.1 %: für alle steuerbaren Leistungen, die nicht unter einen der anderen Sätze fallen, zum Beispiel Handwerk, Beratung, Elektronik, Kleider, alkoholische Getränke sowie Essen und Trinken im Restaurant.
- Reduzierter Satz 2.6 %: unter anderem für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Wasser in Leitungen, Medikamente, Bücher und Zeitungen ohne Reklamecharakter, Produkte für die Monatshygiene sowie Futtermittel, Dünger, Pflanzen und Schnittblumen.
- Sondersatz 3.8 %: für Beherbergungsleistungen, also Übernachtungen inklusive Frühstück, auch wenn das Frühstück separat verrechnet wird.
Die genaue Abgrenzung regelt Art. 25 des Mehrwertsteuergesetzes. In Grenzfällen gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Auskunft.
Sätze für Leistungen bis Ende 2023
Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 galten 7.7 % (Normalsatz), 2.5 % (reduzierter Satz) und 3.7 % (Sondersatz). Massgebend für den Satz ist laut ESTV weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum, sondern der Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Für solche Fälle können Sie im Rechner unter «Zeitpunkt der Leistung» die früheren Sätze wählen.