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Nachgerechnet

Kündigungsfrist-Rechner

Berechnen Sie, wann ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet: mit Probezeit, den gesetzlichen Fristen nach Dienstjahr, dem Endtermin auf das Monatsende und Sperrfristen bei Krankheit oder Unfall (Art. 335b, 335c und 336c OR).

Erster Tag des Arbeitsverhältnisses

Tag, an dem die Kündigung bei der Gegenpartei eintrifft

Probezeit
Kündigungsfrist
Wer kündigt?
Krankheit oder Unfall (optional)

Nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber: Zeitraum, in dem Sie ohne eigenes Verschulden ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind oder waren.

Ergebnis

Bitte Stellenantritt und Datum der Kündigung eingeben.

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert oder übertragen.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Als Probezeit gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden (Kalendertage, auf jeden beliebigen Tag). Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) lässt sich die Probezeit verkürzen, wegbedingen oder auf höchstens 3 Monate verlängern.

Nach der Probezeit gelten folgende Fristen, jeweils auf das Ende eines Monats:

  • Im 1. Dienstjahr: 1 Monat
  • Vom 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
  • Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate

Die Fristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende gleich. Sie dürfen schriftlich, im NAV oder GAV geändert werden; unter einen Monat jedoch nur durch GAV und nur im ersten Dienstjahr.

Die gesetzlichen Fristen gelten nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag und einen allfälligen GAV. Steht dort eine andere Frist, wählen Sie im Rechner «Vertraglich».

So rechnet der Rechner

  • Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung bei der Gegenpartei eintrifft, nicht das Datum des Poststempels. Die Frist beginnt am Tag danach.
  • Das Dienstjahr richtet sich nach dem Tag des Empfangs. Trifft die Kündigung noch im ersten Dienstjahr ein, gilt ein Monat, auch wenn die Frist erst im zweiten Dienstjahr abläuft.
  • Bei einer Frist auf Monatsende muss die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats eintreffen, der so viele Monate vor dem gewünschten Ende liegt, wie die Frist dauert.

Beispiel

Stellenantritt am 1. März 2020, Kündigung erhalten am 15. Oktober 2026. Die Arbeitnehmerin ist im 7. Dienstjahr, die Frist beträgt 2 Monate auf Monatsende. Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Dezember 2026. Für dieses Ende genügt jede Kündigung, die spätestens am 31. Oktober 2026 eintrifft.

Krankheit und Unfall: Sperrfristen

Kündigt der Arbeitgeber nach der Probezeit, sind Arbeitnehmende bei Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden während einer Sperrfrist geschützt: im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Die Sperrfrist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und endet mit der Genesung, spätestens nach diesen Tagen.

  • Trifft die Kündigung während der Sperrfrist ein, ist sie nichtig. Der Arbeitgeber muss später erneut kündigen.
  • Wird man erst nach der Kündigung krank, ruht die Kündigungsfrist während der Sperrfrist und läuft danach weiter. Gilt das Monatsende als Endtermin, verlängert sich das Arbeitsverhältnis zusätzlich bis zum nächsten Monatsende.
  • Die Kündigungsfrist wird dabei vom Ende her gerechnet. Eine Krankheit zwischen dem Empfang der Kündigung und dem Beginn der eigentlichen Frist verlängert nichts.

Beispiel des SECO: Die Kündigung trifft am 16. September 2026 ein, die Frist beträgt 2 Monate bis 30. November 2026. Ist die Arbeitnehmerin vom 21. November 2026 bis 28. November 2026 krank, endet das Arbeitsverhältnis erst am 31. Dezember 2026.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

Der Rechner berücksichtigt eine einzelne Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Nicht berechnet werden mehrere Erkrankungen nacheinander, die Sperrfristen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Militär-, Schutz- oder Zivildienst, die Verlängerung der Probezeit bei Krankheit oder Unfall, fristlose Kündigungen und Sonderregeln in Gesamtarbeitsverträgen.

Häufige Fragen

Wann gilt eine Kündigung als zugestellt?

Wenn sie die andere Partei erhalten hat, also zum Beispiel wenn die Post den Brief zustellt; der Poststempel ist nicht massgebend. Bei einer persönlichen Übergabe zählt der Tag der Übergabe. Liegt nur eine Abholungseinladung im Briefkasten, gilt die Kündigung laut SECO an dem Tag als zugestellt, an dem die Abholung nach Treu und Glauben zu erwarten ist, normalerweise am Tag nach dem Zustellversuch. Weil das umstritten ist, empfiehlt das SECO, die Kündigung so früh zu versenden, dass auch die 7-tägige Abholfrist noch eingehalten wird.

Kann ich in der Probezeit auf jeden Tag kündigen?

Ja. In der Probezeit beträgt die Frist 7 Kalendertage und endet auf einen beliebigen Tag, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Wichtig ist nur, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit eintrifft.

Gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmende dieselbe Kündigungsfrist?

Ja. Für beide Seiten dürfen keine verschiedenen Kündigungsfristen festgelegt werden. Widersprechen sich die vereinbarten Fristen, gilt für beide die längere (Art. 335a OR).

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Kündigt der Arbeitgeber nach der Probezeit, gelten Sperrfristen: im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage (Art. 336c OR). Eine laufende Kündigungsfrist wird während der Sperrfrist unterbrochen und danach fortgesetzt; das Ende verschiebt sich auf den nächsten Endtermin, meist das nächste Monatsende. Kündigen Sie selbst, gelten diese Sperrfristen nicht. Tragen Sie die Arbeitsunfähigkeit im Rechner ein, um das neue Ende zu sehen.

Was gilt, wenn die Krankheit in ein neues Dienstjahr dauert?

Reicht die Arbeitsunfähigkeit in ein Dienstjahr mit einer längeren Sperrfrist, gilt laut Bundesgericht die längere Sperrfrist, gezählt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (BGE 133 III 517). Der Rechner berücksichtigt das.

Was gilt, wenn der letzte mögliche Tag auf ein Wochenende fällt?

Das ist nicht abschliessend geklärt. Art. 78 OR verschiebt Fristen, die an einem Sonntag oder Feiertag enden, auf den nächsten Werktag. Ob das auch für den spätesten Zugang einer Kündigung gilt, hat das Bundesgericht ausdrücklich offengelassen (BGE 148 III 126). Sicherer ist es, die Kündigung so zu versenden, dass sie vor dem Wochenende eintrifft.

Was gilt, wenn die Kündigung zu spät eintrifft?

Sie ist deswegen nicht ungültig. Das Arbeitsverhältnis endet einfach auf den nächsten möglichen Termin, bei einer Frist auf Monatsende also einen Monat später. Der Rechner zeigt, bis wann die Kündigung für das berechnete Ende spätestens eintreffen muss.

Quellen

Woher die Zahlen kommen und wie wir sie prüfen: So rechnen wir