So rechnet der Bundessteuer-Rechner
Die direkte Bundessteuer ist eine progressive Einkommenssteuer. Der Tarif steht in Art. 36 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und wird jedes Jahr an die Teuerung angepasst (Ausgleich der kalten Progression). Der Rechner geht in diesen Schritten vor:
- Das steuerbare Einkommen wird auf volle CHF 100 abgerundet; Restbeträge fallen ausser Betracht.
- Der Tarif ist in Stufen aufgebaut: Für jede Stufe nennt das Gesetz die Steuer an der Stufengrenze und den Zuschlag für je weitere CHF 100. Der Grundtarif beginnt über CHF 15'200 steuerbarem Einkommen, der Verheiratetentarif über CHF 29'700.
- Mit Kindern wird der Steuerbetrag um CHF 263 pro Kind ermässigt (Elterntarif).
- Die Jahressteuer wird auf 5 Rappen abgerundet. Beträge unter CHF 25 werden nicht erhoben.
Welcher Tarif gilt?
- Grundtarif: für Alleinstehende ohne Kinder, also ledige, geschiedene, verwitwete und getrennt lebende Personen.
- Verheiratetentarif: für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, die nicht getrennt leben. Die Einkommen beider Partner werden zusammengezählt; dafür ist der Tarif tiefer.
- Elterntarif: für Verheiratete und Alleinstehende, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Es gilt der Verheiratetentarif; vom Ergebnis werden CHF 263 pro Person abgezogen.
Beispiele 2026
Alleinstehend, steuerbares Einkommen CHF 80'000.00: Bundessteuer CHF 1'378.20, das sind durchschnittlich 1.72 %. Jeder weitere Franken wird mit 5.94 % besteuert (Grenzsteuersatz).
Verheiratet, CHF 100'000.00: CHF 1'816.00. Mit zwei Kindern sinkt die Steuer um CHF 526.00 auf CHF 1'290.00. Alleinerziehend mit einem Kind und CHF 80'000.00: CHF 702.00 statt CHF 1'378.20 im Grundtarif.
Der Grenzsteuersatz steigt im Grundtarif bis 13.2 %. Ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 794'000 (Verheiratete: CHF 941'400) beträgt die Steuer einheitlich 11.5 % des ganzen Einkommens. Das ist der Höchstsatz der Bundessteuer.
Steuerbares Einkommen: Abzüge zuerst
Der Rechner beginnt beim steuerbaren Einkommen. Bis dahin werden vom Bruttoeinkommen unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge (siehe Brutto-Netto-Rechner), Berufskosten, Einzahlungen in die Säule 3a, Versicherungsprämien, Schuldzinsen sowie die Sozialabzüge für Kinder und Verheiratete abgezogen. Die Abzüge bei der Bundessteuer sind nicht dieselben wie beim Kanton. Den Wert finden Sie in der Steuererklärung oder in der Veranlagung unter «steuerbares Einkommen» für die direkte Bundessteuer.
Kantons- und Gemeindesteuern kommen dazu
Die Bundessteuer ist meist der kleinere Teil der Einkommenssteuern. Kantone und Gemeinden erheben eigene Steuern nach eigenen Tarifen und Steuerfüssen; diese berechnet der Rechner nicht. Erhoben wird die Bundessteuer zusammen mit der Kantonssteuer durch Ihren Wohnkanton. Nicht berücksichtigt sind ausserdem Kapitalleistungen aus Vorsorge (gesonderte Besteuerung), die Quellensteuer und eine Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres.
Was ändert sich 2027?
Wegen der Teuerung werden die Tarifstufen für 2027 leicht angehoben: Der Grundtarif beginnt über CHF 15'300, der Verheiratetentarif über CHF 29'900. Der Höchstsatz gilt ab CHF 797'500 (Verheiratete: CHF 946'000), die Ermässigung pro Kind beträgt CHF 264. Wählen Sie im Rechner das Steuerjahr 2027.